AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Jetlux Valet

§ 1 Geltungsbereich

(1) Alle Angebote und Dienstleistungen von Jetlux Valet werden ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erbracht. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Kunden (nachfolgend „Kunde“) über die von uns angebotenen Dienstleistungen abschließen.

(2) Unsere Mitarbeiter oder sonstigen Vertreter von Jetlux Valet sind nicht befugt, mündliche oder schriftliche Vereinbarungen mit dem Kunden im Zusammenhang mit dem Vertrag zu treffen, die von diesen AGB abweichen. Dies gilt nicht bei gesetzlicher Vertretungsbefugnis, z. B. aufgrund der Stellung als Bevollmächtigter oder Zeichnungsberechtigter.

(3) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, selbst wenn Jetlux Valet deren Geltung im Einzelfall nicht ausdrücklich beanstandet. Auch wenn Jetlux Valet auf ein Schreiben verweist, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf diese verweist, gilt dies nicht als Anerkennung der Geltung dieser Geschäftsbedingungen.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Alle Angebote von Jetlux Valet sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.

(2) Der Kunde ist an eine von ihm unterzeichnete und von uns noch nicht angenommene Bestellung 5 Kalendertage nach Versand gebunden. Wir sind berechtigt, das Angebot innerhalb dieser Frist anzunehmen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Tag, an dem unsere Annahme beim Kunden eingeht.

(3) Der Vertrag kommt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch unsere Gegenzeichnung des schriftlichen Vertrags in Anwesenheit des Kunden zustande. Ein Fax oder eine E-Mail genügt dem Schriftformerfordernis.

§ 3 Leistungen von Jetlux Valet

(1) Jetlux Valet vermietet Parkplätze und organisiert Transfers zum und vom Flughafen Düsseldorf wie folgt:
Mietvertrag:
Jetlux Valet bietet Passagieren des Flughafens Düsseldorf die Möglichkeit, ihre Fahrzeuge gegen Gebühr auf den von Jetlux Valet betriebenen oder angemieteten Parkplätzen zu parken und den von Jetlux Valet angebotenen Shuttle-Service zum und vom Flughafen Düsseldorf kostenlos zu nutzen.
Mit der Annahme der Buchungsbestätigung kommt ein Mietvertrag zwischen dem Kunden und Jetlux Valet zustande.
Mit der Buchungsbestätigung verpflichtet sich Jetlux Valet, dem Kunden den/die gebuchten Parkplatz/Parkplätze für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Parkplatz. Bei Langzeitmiete wird dem Kunden ein fester Parkplatz zugewiesen. Jetlux Valet ist berechtigt, das Fahrzeug auf nahegelegenen Parkplätzen umzuparken.
Jetlux Valet behält sich das Recht vor, Zahlungen für Ansprüche aus dem Mietvertrag zurückzuhalten und gegebenenfalls ein gesetzliches Pfandrecht am geparkten Fahrzeug des Kunden geltend zu machen. Verzögert sich die Rückreise, muss der Kunde uns unverzüglich benachrichtigen und das voraussichtliche Ankunftsdatum mitteilen. Holt der Kunde das Fahrzeug nach Ablauf der Mietzeit nicht ab, verlängert sich der Mietvertrag stillschweigend auf unbestimmte Zeit (unter Ausschluss der Fiktion des § 545 BGB). Jetlux Valet behält sich in diesem Fall das Recht vor, die entsprechende Mietzeit auf Basis der vereinbarten Mietgebühr in Rechnung zu stellen. Wird das Fahrzeug nicht innerhalb einer angemessenen Frist abgeholt, ist Jetlux Valet nach vorheriger schriftlicher Benachrichtigung und Abholwarnung berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Kunden abzuholen. Der Kunde trägt die Kosten für Abholung, Lagerung, Entsorgung und Verwertung, es sei denn, er hat die Nichtabholung des Fahrzeugs nicht zu vertreten. Weitergehende Ansprüche von Jetlux Valet bleiben hiervon unberührt.
In den Sommermonaten kann das Fahrzeug, falls die Fahrzeugrückgabestation belegt ist, an einem anderen Jetlux Valet Standort in unmittelbarer Nähe abgestellt werden. Das Fahrzeug darf bis zu 50 km pro Strecke gefahren werden. Die Fahrt zum anderen Standort ist versichert.

Verhalten auf dem Gelände:
Auf dem Gelände von Jetlux Valet gelten die Straßenverkehrsordnung (StVO). Das Fahren auf dem gesamten Gelände ist auf Schrittgeschwindigkeit beschränkt. Kunden müssen jederzeit alle Verkehrszeichen beachten und den Anweisungen von Jetlux Valet, seinen Mitarbeitern und Beauftragten Folge leisten. Jeder Kunde und seine Begleitpersonen sind dafür verantwortlich, jegliche Gefährdung oder Schädigung Dritter zu vermeiden. Fahrzeuge dürfen nur auf den markierten und ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden. Kunden müssen darauf achten, dass andere Fahrzeuge nicht behindert werden, insbesondere die ungehinderte Ein- und Ausfahrt von Fahrzeugen auf benachbarten Parkplätzen.
Es ist Kunden untersagt, ohne die ausdrückliche Genehmigung von Jetlux Valet Kühlmittel, Kraftstoff oder Öl abzulassen, Abfälle zu entsorgen, Gegenstände (insbesondere Betriebsflüssigkeiten, brennbare Stoffe, leere Kraftstoffbehälter, Reifen, Fahrräder usw.) zu lagern, Motoren zu testen oder laufen zu lassen oder Fahrzeuge mit undichten Tanks oder Motoren auf dem Gelände zu parken. Jegliche Verschmutzung, die vom Kunden oder seinen Begleitpersonen verursacht wird, ist vom Kunden unverzüglich und ordnungsgemäß zu beseitigen. Sollte der Kunde die Verunreinigung nicht beseitigen, ist Jetlux Valet berechtigt, diese auf Kosten des Kunden zu entfernen. Bei Boden- oder Grundwasserverunreinigungen muss die Sanierung von einem autorisierten Fachunternehmen auf Kosten des Kunden durchgeführt werden; in diesen Fällen ist der Kunde nicht berechtigt, die Sanierung selbst durchzuführen.
Der Aufenthalt auf dem Gelände von Jetlux Valet zu anderen Zwecken als der Fahrzeugabgabe und -abholung, dem Be- und Entladen sowie dem Warten auf den Shuttle ist nicht gestattet. Das Parken auf dem Gelände von Jetlux Valet kann bei unmittelbarer Gefahr untersagt werden. Jetlux Valet behält sich das Recht vor, Fahrzeuge bei akuter Gefahr vom Gelände zu entfernen.
Das Rauchen ist auf dem Gelände von Jetlux Valet nur in den dafür vorgesehenen Bereichen gestattet.
Taschen, Dokumente und Wertsachen, die einen Einbruch begünstigen könnten, müssen während der Parkdauer im Kofferraum aufbewahrt werden.

Mit Abschluss dieses Vertrags bestätigt der Kunde, dass der Fahrer über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügt und das Fahrzeug bis zum Verlassen des Geländes über den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz verfügt. Kann der Kunde dies auf Anfrage nicht nachweisen, sind wir berechtigt, die Vertragserfüllung zu verweigern.
Shuttle- und Valet-Service:
Bei Anmietung eines Parkplatzes bei Jetlux Valet bietet Jetlux Valet einen kostenlosen Shuttle-Service zum und vom Flughafen Düsseldorf für bis zu acht Personen pro Fahrzeug an.
Das Gepäck des Kunden und seiner Mitreisenden wird kostenlos befördert. Die Beförderung von Sondergepäck erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung. Sondergepäck muss bei der Buchung angemeldet werden.
Der Shuttle-Service wird in der Regel individuell unter Berücksichtigung der Abflug- und Ankunftszeiten des Kunden organisiert.
Der Transfer zum/vom Flughafen Düsseldorf erfolgt in der Regel zum/vom Terminal, an dem sich der Check-in-Schalter/das Gate des Kunden befindet.
Der Kunde muss seine Abflug- und Ankunftszeiten sowie die Landezeit am Flughafen Düsseldorf in der Buchungsanfrage angeben. Jetlux Valet haftet gemäß den Bestimmungen in Abschnitt VI. Der Jetlux Valet-Service steht bei verspäteten Ankünften am Flughafen Düsseldorf nur dann zur Verfügung, wenn die Angaben des Kunden korrekt sind, der Kunde mindestens 75 Minuten vor der von der Fluggesellschaft angegebenen Check-in-Zeit am Flughafen eintrifft und der Kunde seinen Flug aufgrund eines Fehlers von Jetlux Valet verpasst.

Der Rücktransport vom Flughafen Düsseldorf zum Jetlux Valet-Standort erfolgt in der Regel umgehend. Nach der Landung und Abholung muss der Kunde Jetlux Valet benachrichtigen, damit sofort ein Fahrzeug bereitgestellt werden kann. Jetlux Valet behält sich das Recht vor, betrunkenen oder störenden Personen die Beförderung zu verweigern, ohne für Schäden zu haften, die dem Kunden durch Nichterfüllung oder mangelhafte Leistung entstehen. Kindersitze sind auf Anfrage erhältlich. Der Kunde muss dies und die benötigte Anzahl an Sitzplätzen bei der Buchungsanfrage angeben, damit Jetlux Valet die Reservierung nach Annahme bestätigen kann.

(2) Jetlux Valet ermöglicht Kunden die Nutzung von Fahrzeugdienstleistungen, wie z. B. Fahrzeugaufbereitung, gegen Gebühr. Die gebuchten Fahrzeugdienstleistungen werden erbracht, während das Fahrzeug des Kunden geparkt ist. Die Verpflichtungen von Jetlux Valet beschränken sich ausschließlich auf die Vermittlung und Abwicklung der Verträge. Alle Ansprüche aus dem Vertrag sind nur gegenüber den Drittunternehmen geltend zu machen. Diese Unternehmen können auf Anfrage einzeln genannt werden.

§ 4 Preise und Zahlung

(1) Die Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Die angegebenen Tagessätze gelten für die von Jetlux Valet angebotenen Parkdienstleistungen pro begonnenen Tag.

Kalendertag.

(3) Der Mietpreis wird von Jetlux Valet zu Beginn der Mietzeit in Rechnung gestellt und ist vom Kunden sofort und ohne Abzug in Euro zu zahlen. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Zahlungsverzug.

(4) Nutzt der Kunde die Mietzeit nicht vollständig, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Differenz.

(5) Der Kunde ist nur zur Aufrechnung berechtigt, wenn seine Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Jetlux Valet anerkannt sind. Darüber hinaus steht ihm ein Zurückbehaltungsrecht zu, soweit seine Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 5 Widerruf und Kündigung

(1) Jetlux Valet und der Kunde haben das gesetzliche Widerrufs- und Kündigungsrecht.

(2) Der Kunde kann darüber hinaus bis zum Beginn der vereinbarten Mietzeit schriftlich, per Fax oder per E-Mail vom Vertrag zurücktreten. Erfolgt der Widerruf bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Mietbeginn, ist er für den Kunden kostenfrei.

Erfolgt die Stornierung später, ist eine Stornogebühr in Höhe von 50 % des vereinbarten Preises fällig. Der Kunde hat Anspruch auf den Nachweis, dass bei Jetlux Valet ein geringerer Schaden entstanden ist. Erscheint der Kunde nicht zur Fahrzeugübergabe, wird eine Pauschalgebühr in Höhe von 100 % des fälligen Preises erhoben.

§ 6 Haftung gegenüber Verbrauchern und Unternehmern

(1) Gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB ist die Haftung von Jetlux Valet für Schäden, gleich aus welchem ​​Rechtsgrund (insbesondere bei Verzug oder sonstigen Pflichtverletzungen), auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB gelten nicht für die Haftung wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

(3) Die Haftung von Jetlux Valet gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB ist, gleich aus welchem ​​Rechtsgrund, insbesondere wegen Unmöglichkeit der Leistung, Verzug, Vertragsverletzung, Verletzung von Vorvertragspflichten und unerlaubter Handlung, gemäß den Absätzen (4) bis (8) begrenzt, soweit Verschulden Voraussetzung für die Haftung ist.

(4) Jetlux Valet haftet nicht für einfache Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, es sei denn, diese Fahrlässigkeit stellt eine Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht dar.

(5) Soweit Jetlux Valet gemäß Ziffer 6 (4) für Schäden haftet, ist diese Haftung auf Schäden beschränkt, die der Kunde als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorhersehen konnte.

(6) Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung von Jetlux Valet für Sachschäden und daraus resultierende Folgeschäden auf 2.000.000 EUR begrenzt, auch wenn diese Schäden die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht darstellen.

(7) Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gemäß Absatz (4) bis (6) gelten gleichermaßen für die Organe, gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Jetlux Valet.

(8) Die Beschränkungen gemäß Absatz (3) bis (7) gelten nicht für die Haftung von Jetlux Valet für vorsätzliches Fehlverhalten oder für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

(9) Jetlux Valet haftet nicht für Schäden, die aus uneigennützigen Handlungen (Starthilfe, Einparkhilfe) seiner Mitarbeiter und/oder Erfüllungsgehilfen entstehen. In diesen Fällen kommt kein Rechtsverhältnis zu Jetlux Valet zustande.

(10) Für technische oder mechanische Mängel (z. B. Reifen, Kupplung, Getriebe usw.) eines Fahrzeugs nach dessen Übergabe oder vor dessen Rückgabe wird keine Haftung übernommen.

(11) Springt das Fahrzeug aufgrund eines technischen Mangels nicht an, ist der Kunde für die Durchführung geeigneter Maßnahmen verantwortlich. Springt das Fahrzeug bei der Rückgabe nicht an, haftet Jetlux Valet nicht für die daraus resultierenden Kosten für Rückreise oder Unterkunft (z. B. Taxi, Mietwagen, Hotel).

(12) Im Falle von Fahrzeugdiebstahl, Brand, Hagel, Sturm- oder Unwetterschäden, Vandalismus oder Einbruch in das Fahrzeug greift die Vollkaskoversicherung des jeweiligen Fahrzeugs. Jetlux Valet schließt die Haftung für Fahrzeugdiebstahl, Brand, Hagel, Sturm- oder Unwetterschäden, Vandalismus und Einbruch in Fahrzeuge auf einem gebuchten Parkplatz im Freien aus. Ebenso ist bei der Buchung eines Parkplatzes im Freien die Haftung für Schäden durch Tiere, vom Wind verwehte Gegenstände oder Verunreinigungen durch Bäume, Pflanzen, Tiere, Staub usw. ausdrücklich ausgeschlossen.

(13) Alle notwendigen Reparaturen trägt der Kunde. Der Kunde ist verpflichtet, sein Fahrzeug unmittelbar vor der Übergabe und nach der Rückgabe zu überprüfen und etwaige Schäden unverzüglich zu melden.

(14) Verlässt Jetlux Valet den Parkplatz ohne vorherige Schadensprüfung durch einen Schichtleiter den Parkplatz, gilt das Fahrzeug als in einwandfreiem Zustand zurückgegeben. Der Versicherungsschutz und die Leistungspflicht erlöschen.

(15) Jetlux Valet haftet nicht für Schäden, die von Dritten verursacht werden. Dies gilt auch für Schäden, die durch Überschreiten der zulässigen Fahrzeughöhe (2,20 m) entstehen.

(16) Werden technische Mängel durch das vom Kunden oder einem von ihm beauftragten Dritten auf das Gelände von Jetlux Valet gebrachte Fahrzeug verursacht, haftet der Kunde unabhängig vom Verschulden für alle Schäden.

(17) Jetlux Valet haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn Jetlux Valet eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzt. In diesem Fall ist die Haftung von Jetlux Valet auf vorhersehbare und typischerweise entstehende Schäden begrenzt.

(18) Die Haftung für schuldhafte Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für.

Die Haftung von Jetlux Valet beschränkt sich auf die gesetzliche Produkthaftung, die verschuldensunabhängige Haftung nach gesetzlichen Bestimmungen sowie Ansprüche des Kunden, die vor Vertragsschluss entstanden sind.

(19) Jetlux Valet übernimmt keine Haftung für Schäden am Gepäck des Kunden, die auf dem Firmengelände oder während des Shuttle-Services entstehen.

(20) Jetlux Valet haftet nicht für Wertgegenstände, die der Kunde wissentlich oder unwissentlich im Fahrzeug zurücklässt. Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug ohne Wertgegenstände zu verlassen. Für gestohlene Wertgegenstände im Fahrzeug haftet der Kunde.

(21) Sofern oben nicht anders angegeben, ist die Haftung von Jetlux Valet ausgeschlossen.

(22) Der Kunde tritt hiermit im Voraus alle Schadensersatzansprüche gegen Dritte oder Versicherungen an Jetlux Valet ab, die sich aus einem vom Kunden zu vertretenden Vorfall oder einem technischen Mangel des Fahrzeugs ergeben, soweit Jetlux Valet dadurch ein Schaden entstanden ist.

Abschnitt 7 Datenschutzerklärung

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns sehr wichtig. Wir halten uns selbstverständlich an die gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Telemediengesetzes (TMG) und anderer datenschutzrechtlicher Vorschriften. Ihre personenbezogenen Daten werden verschlüsselt und mithilfe digitaler Sicherheitssysteme an uns übermittelt. Unsere Webseiten sind durch technische Maßnahmen vor Beschädigung, Zerstörung und unbefugtem Zugriff geschützt.
Gegenstand des Datenschutzes

Gegenstand des Datenschutzes sind personenbezogene Daten. Gemäß § 3 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) handelt es sich dabei um Informationen über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person. Dazu gehören beispielsweise Angaben wie Name, Postanschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer sowie gegebenenfalls Nutzungsdaten wie Ihre IP-Adresse.

Umfang der Datenerhebung und -speicherung

Für den Besuch unserer Website ist die Angabe personenbezogener Daten nicht erforderlich.

Wir speichern lediglich nicht-personenbezogene Zugriffsdaten, wie beispielsweise:

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– die Website, von der aus Sie uns besucht haben

– den Namen der angeforderten Datei.

Diese Daten werden ausschließlich zur Verbesserung unserer Website verwendet und ermöglichen uns keine Identifizierung Ihrer Person.

Um unsere Dienstleistungen jedoch erbringen zu können, benötigen wir unter Umständen Ihre personenbezogenen Daten.

Wenn Sie uns mit der Erbringung einer Dienstleistung beauftragen, erheben und speichern wir Ihre personenbezogenen Daten grundsätzlich nur, wenn.

Soweit dies für die Erbringung der Dienstleistung oder die Erfüllung des Vertrags erforderlich ist und nur soweit Sie diese freiwillig angegeben haben.
Ihre personenbezogenen Daten werden gegebenenfalls an Dienstleister weitergegeben, die wir mit der Bearbeitung Ihrer Bestellung beauftragen (z. B. Dienstleistungsunternehmen). Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldetails per E-Mail zu. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie jederzeit hier einsehen. Ihre bisherigen Bestellungen können Sie in Ihrem Kundenkonto einsehen.

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Ansprechpartner für Datenschutz
Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten, zu Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten sowie zum Widerruf einer erteilten Einwilligung wenden Sie sich bitte an:

Jetlux Valet
Diesel Straße 12, 40880 Ratingen, Deutschland

Mobil: +4915563708195
E-Mail: info@jetluxvalet.de

Rechnungen stehen dem Kunden maximal drei Monate lang online zur Verfügung.

§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, so ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen Jetlux Valet und dem Kunden nach Wahl von Jetlux Valet der Geschäftssitz des Kunden. Für Klagen gegen Jetlux Valet ist jedoch ausschließlicher Gerichtsstand Ratingen. Zwingende gesetzliche Gerichtsstandsbestimmungen bleiben hiervon unberührt.

(2) Die Beziehung zwischen Jetlux Valet und dem Kunden unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Erfüllungsort ist der Sitz von Jetlux Valet in Ratingen, sofern nicht ausdrücklich ein anderer Erfüllungsort vereinbart wurde.

(4) Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Lücken aufweisen, gelten diejenigen rechtswirksamen Bestimmungen als vereinbart, die die Vertragsparteien im Hinblick auf die wirtschaftlichen Ziele des Vertrags und den Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn ihnen die Lücke bekannt gewesen wäre.

Sollten Sie weitere Fragen oder Anregungen haben, können Sie uns gerne kontaktieren. Wir helfen Ihnen so schnell wie möglich weiter.

info@jetluxvalet.de